Das „Haus zur Großen Waage“ fuhren die fremden Kaufleute als erste Station in der Stadt an. Hier wurden ihre Waren gemessen, gewogen und die vorgeschriebene Taxe wurde erhoben, eine Art „städtischer Umsatzsteuer“. Schon 805 ernannte Karl der Große Erfurt zum Grenzhandelsplatz. Als östlichster Punkt im Frankenreich war hier „Endstation“ für die Kaufleute. Um mit den Slawen Handel zu treiben, traf man sich in Erfurt.
Aus diesem Ablegen der Waren am Ort entwickelte sich das Stapelrecht. Auch später, als das Fränkische Reich schon längst nicht mehr existierte, zwang man die fremden Kaufleute, ihr Handelsgut mindestens drei Tage anzubieten. Das bedeutete aber auch, dass die Handelsleute übernachteten, aßen und tranken. Die Futterer verpflegten die Zugpferde der Reisenden und verdienten gutes Geld. Nach dem Wiegen und Messen wurden die Güter zum Verkauf in der „Großen Waage“ und im Nachbarhaus „Zur Kleinen Waage“ (Michaelisstraße 6) angeboten. Wer keinen „gestampften“ Nachweis vom Waagemeister besaß, den belegte man mit hohen Strafzöllen. Von 1354 bis 1712 arbeiteten hier der Waagemeister und seine Waageknechte. Es herrschte Hochbetrieb, denn bis zu hundert Pferdefuhrwerke kamen pro Tag in die Stadt. Die Stadt profitierte vom Stapelrecht. Ab 1712 übernahm der „Kurmainzische Pack-und Waagehof“ (heute: Angermuseum) die Funktion der „Großen Waage“.
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Foto: A. Huber-Kemmesis
Text aus: Andreas Schareck, Erfurt; mdv Mitteldeutscher Verlag Halle (Saale), 2014, S. 34